Datenschutz: “Besondere Arten personenbezogener Daten” sind zu schützen!

Der sächsische Datenschutzbeauftragte weist in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht ganz klar darauf hin, dass unverschlüsselte E-Mails nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Was meint er damit?

Eine unverschlüsselte E-Mail ist wie eine Postkarte

“(…) Es ist allgemein bekannt, dass der unverschlüsselte Versand von E-Mails vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte ist”, schreibt der sächsische Datenschutzbeauftragte in seinem achten Tätigkeitsbericht für den nicht-öffentlichen Bereich. Die Folge: Alle an dem unverschlüsselten E-Mail-Versand beteiligten Stellen können so problemlos mitlesen. Eine derartige Kommunikation entspreche laut dem Datenschutz-Experten nicht mehr dem Stand der Technik und sei daher als datenschutzwidrig einzuordnen.

Wir stimmen dem zu: Unverschlüsselte E-Mails sind heutzutage ein No-Go, besonders im Geschäftsbereich.

Was muss getan werden?

Technische Maßnahmen, um Daten sowohl in Datenbanken als auch auf dem Transportweg zu verschlüsseln, gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen für die unterschiedlichsten Anwendungsfälle.

Ob “Open Source” oder Kaufprodukte: Wichtig ist insbesondere beim Einsatz von kryptografischen Produkten zur Verschlüsselung die Möglichkeit der Wiederherstellung der relevanten Daten und Informationen.  Neben dem eigentlichen Produkt werden damit die beiden Faktoren (ausgebildete und fähige) Menschen und (belastbare, geprüfte) Prozesse deutlich wichtiger.

Möchten Sie mehr über das Thema Datenschutz und Daten-Verschlüsselung wissen? Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns darauf!

Referenzen

8. Tätigkeitsbericht des sächsischen Datenschutzbeauftragten

heise.de Meldung

Bild: Pixabay

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